Satzung

 

Satzung der Musikgruppe PanKiMuG Anröchte

 

 

Das Ziel der Gruppe ist darauf ausgerichtet,

gemeinsam gute, ansprechende, spirituelle Musik herzustellen und damit Botschaften und Emotionen zu unseren Zuhörern durch das Gestalten von Familiengottesdiensten oder eventuell durch eigens vorbereitete Gottesdienste zu transportieren.

Gute Musik zu machen ist eine ernsthafte und anstrengende Arbeit und bedeutet für den Einzelnen auch eine gewisse Vorbereitung mit seinem Instrument bzw. mit seiner Stimme.

Folgende Punkte sind von den Mitgliedern grundlegend für das genannte Ziel festgelegt worden:

1. Es gibt einen Vorstand bestehend aus Vorsitzende(n), Kassierer(in) und Bandleiter.

   Der Vorstand wird jährlich neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

2. Alle Entscheidungen fällt der Vorstand mehrheitlich. Sie sind für alle Mitglieder der

   Gruppe bindend. Dies sind insbesondere Entscheidungen zu folgenden Themen:

- Ausschluss eines Mitglieds bei mehrmaligen unentschuldigten Fehlen zu den Proben

- Finanzielle und technische Ausstattung bei Konzerten

- Zusagen zu Auftritten (Abstimmung mit den Mitgliedern ist erforderlich)

- Kleiderordnung bei den Auftritten

- Spielen und Singen im Stehen

- Auswendig spielen und singen

Die gemeinsamen Proben finden vorzugsweise monatlich statt. Es ist jährlich ein Probentag mit anschließenden Sommerfest, welcher langfristig geplant und nach Möglichkeit vor einem größeren Auftritt stattfinden soll, vorgesehen.

3. Die Mitgliedschaft bei der PanKiMuG kostet für jedes Mitglied im Monat 1 Euro.

   Der Beitrag wird aus Vereinfachungsgründen jährlich kassiert. Im Einzelfall kann auch

   halbjährlich gezahlt werden. Die Entscheidung hierüber bleibt auf Antrag dem Vorstand

   vorbehalten.

4. Der Bandleiter entscheidet über das Repertoire, die Interpretation der Musik, die Besetzung

   und die Choreografie (Vorschläge hierzu sind willkommen) und leitet die Proben.

5. Wir machen Werbung für unsere Gruppe und bieten Auftritte außerhalb von Anröchte an.

   Nach vorherigen einvernehmlichen Absprachen, meist vor der jährlichen Gottesdienst-

   Besprechung mit dem Pastor (ca. November) , werden die Gottesdienste für das nächste                                                                                                   Jahr  festgelegt.

 

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